Wie wird man Ausbilder?
Ein Betrieb darf nur dann Lehrlinge ausbilden, wenn mindestens ein Mitarbeiter offiziell dazu berechtigt ist, die Ausbildertätigkeit auszuüben. Diese Berechtigung erlangt man mit einem Ausbilderschein der IHK. Voraussetzung dafür ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem entsprechenden Bereich – schließlich kann nur derjenige Wissen und Kenntnisse vermitteln, der diese selbst erworben hat. Dazu sollten potenzielle Ausbilder bereits über einige Jahre Berufserfahrung verfügen, bevor sie sich um den Ausbilderschein bemühen.
Die ersten Schritte auf dem Weg zum Ausbilder
Am Anfang steht der Gang zur IHK. Dort kann man sich ausführlich über die Prüfungsbedingungen informieren. Die Mitarbeiter dort können auch Auskunft über die Kosten geben, die durch den Erwerb des Ausbilderscheins und die dafür notwendigen Materialien entstehen. In der Ausbildereignungsverordnung kann man genau einsehen, auf welche Lernbereiche Wert gelegt wird. Eine Liste mit relevanter Literatur erhält man ebenfalls direkt bei der IHK. Viele der benötigten Bücher bekommt man in den hiesigen Stadtbibliotheken, womit man die Literaturkosten verhältnismäßig gering halten kann.
Auf die richtige Vorbereitung kommt es an
Zur Vorbereitung auf die Prüfung, die mit dem Ausbilderschein der IHK abschließt, werden in Volkshochschulen und anderen Bildungsträgern spezielle Kurse angeboten. Diese finden in Vollzeit oder Teilzeit statt und können somit auch berufsbegleitend absolviert werden. In Eigenregie auf den Ausbilderschein hinzuarbeiten wird nicht empfohlen, da es sich um sehr viel Lernstoff handelt und es ohne Anleitung schwerfällt, sich wirklich zielgerichtet vorzubereiten. Alternativ zum Besuch von Vorbereitungskursen bieten auch Fernakademien entsprechende Seminare an, die bei freier Zeiteinteilung von zuhause aus absolviert werden können.
Die bestandene Prüfung berechtigt zum Ausbilden
Am Ende der umfangreichen und lernintensiven Vorbereitungszeit steht die abschließende Prüfung. Vorab findet bei der IHK allerdings noch ein Lehrgang statt, der noch einmal genau auf die Prüfungsinhalte vorbereitet. Sowohl für den Lehrgang als auch für die Prüfung an sich fallen Kosten an. Da der Lehrgang bereits ein fundiertes Grundwissen voraussetzt, kann nur noch einmal die Notwendigkeit einer angeleiteten Vorbereitung betont werden. Die Prüfung selbst ist unterteilt in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Schriftlich kann es sich, je nach zuständiger Kammer, um einen Multiple Choice-Fragebogen oder Fragestellungen mit frei zu formulierenden Antworten handeln. Auch Mischformen sind denkbar. Der mündliche Teil besteht entweder aus einem berufsbezogenen Vortrag oder um eine Unterweisungsprobe. Meist können die Prüflinge hier selbst wählen, was ihnen besser liegt. Die schriftliche und mündliche Prüfung müssen unabhängig voneinander bestanden sein. Dabei müssen jeweils mindestens 50 % der maximalen Punkte erreicht werden.
Mit bestandener Prüfung erwirbt man die Berechtigung, Lehrlinge auszubilden und sein Fachwissen kompetent weiterzugeben. Der Weg dahin ist zeit- und vorbereitungsintensiv, aber mit entsprechender Anleitung und Engagement kann die Prüfung problemlos bestanden werden.
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